Im Folgenden werden die gesetzlichen Regelungen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dargestellt und auf Grundlage von neun Kernaussagen zum Umgang mit der Zielbestimmung des PBefG diskutiert, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände aufgestellt wurden. Daran anschließend erfolgt die Vorstellung einer möglichen Herangehensweise zur Umsetzung der Forderungen aus dem PBefG am Beispiel eines durch die Stadtverwaltung Chemnitz im Jahr 2016 diesbezüglich durchgeführten Prozesses.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2017.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-30 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: