Absicht war es wohl nicht: Mit ihrem Entwurf überarbeiteter Auslegungsleitlinien zur Marktzugangsverordnung VO (EG) Nr. 1370/2007 für öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene verursachte die Europäische Kommission („Kommission“) zum Jahreswechsel 2021/2022 Irritationen und Missmut. Was war geschehen?
Im Dezember 2021 erreichte Mitgliedstaaten und europäische Verbände der Entwurf („Non-Paper“) zur Anhörung. Angekündigt hat die Kommission die überarbeiteten Auslegungsleitlinien in der Mitteilung ihrer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Der Aktionsplan zur „Leitinitiative 9 – Faire und gerechte Mobilität für alle“ sieht u. a. die Überprüfung der Auslegungsleitlinien zur Verordnung über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Landverkehr vor (dort Nr. 62). Doch ganz im Gegensatz zu dieser Einbettung überrascht der Entwurf mit Positionen, die die Gestaltung attraktiver öffentlicher Personenverkehrsdienste in Zukunft massiv behindern können: Jeder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen müssten eine Bedarfsprüfung und der Nachweis eines Marktversagens vorangehen. Wird diesem Vorgehen nicht entsprochen, droht die Rückforderung der an den Betreiber gezahlten Ausgleichsleistungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2022.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-28 |
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