DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2020.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-27 |
In der Digitalisierungsstrategie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) wurde u. a. das autonome Fahren als einer der Trends identifiziert, die einen grundlegenden Einfluss auf die Mobilität von Morgen haben werden. Eines der Handlungsfelder, die aus der Strategie abgeleitet wurden, ist der Aufbau von Know-how im Bereich des autonomen Fahrens. Zukünftig wird autonomes Fahren die konsequente Ergänzung und Weiterentwicklung der intelligenten Mobilität sein. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient, flexibel und perspektivisch als On-Demand Lösung bietet das autonome Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit, mobil zu sein.
Sehbehinderte Menschen können häufig Schriften nur mit Hilfe eines Vergrößerungsglases lesen. Damit dies bei Aushängen möglich ist, dürfen Info-Kästen keine Tiefe haben, sondern das Schriftgut sollte sich direkt unter einer eventuell vorhandenen Glasscheibe befinden.
Schwarzfahren bedeutet für Verkehrsbetriebe nicht nur einen Verdienstausfall. Kontrollen und deren Verwaltung sind in der Regel mit hohen Aufwänden und Kosten verbunden. Hier kann die Digitalisierung unterstützen und durch entsprechende Tools die Einnahmesicherung zum Teil automatisieren. Dabei steigen Effizienz und Transparenz auf der einen Seite und Verkehrsunternehmen sparen Zeit und Kosten auf der anderen.
Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln verursacht bundesweit Jahr für Jahr Einnahmeausfälle in Millionenhöhe. Abhängig von der Region fahren bis zu acht Prozent der Fahrgäste ohne Ticket. Diese „Erschleichung von Beförderungsleistungen“ müssen Verkehrsunternehmen und Linienbetreiber wieder ausgleichen – entweder über steigende Fahrpreise oder über Zuschüsse vom Staat.
Das Vergabeverfahren für das Leihradangebot der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ist beendet. Die nextbike GmbH (Leipzig) ist auch in der nächsten Vertragsperiode Kooperationspartner der KVB. Das Unternehmen setzte sich in einer europaweiten Ausschreibung durch. Nextbike wird auch in den nächsten fünf Jahren den täglichen Service leisten und gemeinsam mit der KVB für das KVB-Rad als gute Mobilitätsalternative stehen. Der Vertrag kann bis zu zweimal um ein Jahr auf maximal sieben Jahre verlängert werden.
Die Hauptaufgabe eines Betriebshofs besteht darin, das geplante Verkehrsangebot auf Straße und Schiene zu bringen. Daran sind viele Teilaufgaben geknüpft: Neben der Verwaltung der Fahrzeuge müssen deren Verfügbarkeiten und Qualifikationen für die Disposition berücksichtigt werden, aber auch regelmäßige Wartungsarbeiten müssen in die Disposition einfließen. Darüber hinaus gilt es auf ungeplante Schäden und Ausfälle schnell und flexibel zu reagieren. All diese Prozesse werden nur zum Teil von klassischen Dispositionssystemen abgedeckt, so dass in diesem Bereich oftmals viele nicht aufeinander abgestimmte Systeme und Prozesse mehr schlecht als recht zusammenspielen. Nicht selten kommen dabei auch noch papierbasierte Workflows zum Einsatz.
Nachdem in den ersten beiden Teilen des Aufsatzes zum Thema „Die Pflicht und das Recht zur Anwendung des Verbundtarifs“ (Teil 1: V+T 06.20, S. 205 ff.; Teil 2: V+T 07.20, S. 249 ff.) herausgearbeitet wurde, dass auch bei Fehlen eines Einnahmenaufteilungsvertrages eine Aufteilung der Einnahmen durch gegenseitige zivilrechtliche Ansprüche erfolgen kann, bleibt zu klären, in welcher Höhe diese Ansprüche geltend gemacht werden können. Dieser Frage soll in diesem dritten Teil des Aufsatzes nachgegangen werden, wobei schon vorweggenommen werden darf, dass es die einzig richtige Einnahmenaufteilung nicht gibt.
Seit Anfang November kursiert der Referentenentwurf (RefE) des BMVI für ein Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts. Hintergrund des Entwurfs ist das im Koalitionsvertrag an mehreren Stellen verankerte Vorhaben einer Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und von diesem Gesetz nachgeordneten Verordnungen. Dieses Vorhaben nahm mit dem vom BMVI im Februar 2019 öffentlich gemachten „Eckpunktepapier zur Novellierung des PBefG“ erste Formen an. Im Ergebnis der Thematisierung dieses Eckpunktepapiers bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom 4./5. April 2019 schlug Bundesverkehrsminister Scheuer der VMK vor, eine „Findungskommission zur Herstellung eines übergreifenden Konsenses zur Änderung des PBefG“ unter Beteiligung der Länder einzurichten.
Eine wegweisende Entscheidung: Im Juni 2020 hat die Bundesregierung die Nationale Wasserstoffstrategie beschlossen. Mit dieser schuf sie den künftigen Handlungsrahmen für die Erzeugung, den Transport, die Nutzung und Weiterverwendung von Wasserstoff und damit für entsprechende Investitionen und Innovationen. Wasserstoff soll danach als Energiespeicher und -träger, als Grundstoff für chemische und industrielle Prozesse sowie als Basis für synthetische Kraft- und Brennstoffe genutzt werden.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland ersetzte 2019 rund 20 Millionen Autofahrten. Jährlich werden so in etwa 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Knapp 10,4 Milliarden Menschen nutzten Busse und Bahnen im vergangenen Jahr – Tendenz steigend. Diese Zahlen des Branchenverbands VDV verdeutlichen den immensen Stellenwert des ÖPNV in Deutschland.
Für preisbewusste Fahrgäste im Osnabrücker Stadtgebiet ist die Smartphone-App YANiQ ständiger Begleiter: Die Stadtwerke Osnabrück haben Ende Oktober 2020 das deutschlandweit einzigartige Bestpreis-Abrechnungssystem in ihren Bussen, mit dem Kunden bares Geld sparen können, gestartet.
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