Nach vorliegenden Informationen ist nicht mehr beabsichtigt, das Personenbeförderungsgesetz an die Verordnung (EG) 1370 (VO 1370) anzupassen, weil sich bestimmte Verkehrsverbände nicht einigen können. Ein Ausbleiben der Novellierung des PBefG hat allerdings gravierende Konsequenzen. Denn damit wäre nach dem 3.12.2009 die E rteilung von Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz nicht mehr möglich. Auch eine direkte Anwendung der Verordnung 1370 scheidet aus. Damit könnte in vielen Städten und Gemeinden kein ÖPNV mehr stattfinden, weil auslaufende Genehmigungen nicht mehr erneuert werden könnten. Sollten dennoch Linienverkehrsgenehmigungen nach dem PBefG erteilt werden, wären diese rechtswidrig, weil sie nicht der EU-Verordnung entsprächen. Das gleiche gelte für die Zahlung von Zuschüssen, auf die der ÖPNV angewiesen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2009.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-03-03 |
Seiten 103 - 104
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