Die Neufassung des hessischen ÖPNV-Gesetzes hat neben den finanziellen Regelungen, die eine Zusammenfassung der zahlreichen Fördertöpfe vorsehen, als Kernstück die verbindliche Einführung des „Besteller-Ersteller-Prinzips“ zum Gegenstand.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2005.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seite 493
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