Mit der am 1.1.2017 in Kraft getretenen Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) erfolgte eine weitere Kommunalisierung der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dies soll zum Anlass genommen werden, die Kompetenzen der ÖPNV-Aufgabenträger sowie der Genehmigungsbehörde näher zu beleuchten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2017.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-01 |
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