Bereits vor der jüngsten Novellierung des PBefG und verstärkt seitdem werden in der Fachwelt teils erbitterte Auseinandersetzungen um die Erhaltung bzw. „Erweiterung“ des Anwendungsbereichs so genannter eigenwirtschaftlicher Verkehre geführt.
Außenstehende dürfte dies eher überraschen, impliziert „Eigenwirtschaftlichkeit“ doch eigentlich kostendeckendes unternehmerisches Wirtschaften in einem kommerziellen Markt, somit das freie Spiel von Angebot und Nachfrage unter wettbewerblichen Bedingungen. Genau darin würde man den Gegensatz zur Gemeinwirtschaftlichkeit vermuten. Solche „englischen Verhältnisse“ werden in der deutschen Branche üblicherweise vehement abgelehnt und sind mit der Eigenwirtschaftlichkeit nicht gemeint – worum wird also gestritten?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2014.02.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-03 |
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