Kommunale Verkehrsmanagementgesellschaften (VMG) sind seit Jahrzehnten ein verlässliches Element der deutschen ÖPNV-Landschaft. Sie gehören zum Konzern der öffentlichen Hand als kommunale Beteiligungen in privatrechtlicher Form oder als Eigenbetriebe. Insbesondere für viele Städte und ihre Stadtbussysteme stellen sie ein wichtiges Instrument zur Organisation und Finanzierung des ÖPNV dar.
An der Seite der nach den Landes-ÖPNV-Gesetzen zuständigen Aufgabenträger, der Städte und der Landkreise, erfüllen VMG hoheitsnahe Aufgaben im ÖPNV wie etwa Angebotsplanung, Qualitätsmanagement, Leistungsüberwachung, Finanzierung und Marktforschung. Die Besonderheit der VMG gegenüber „reinen“ Aufgabenträger- bzw. Bestellerorganisationen ist: Sie treten dem Fahrgast als Vertragspartner gegenüber, erbringen jedoch – anders als „richtige“ Verkehrsbetriebe – die eigentliche Beförderungsleistung nicht selbst, sondern beauftragen damit Subunternehmer. Die Berechtigung zum Abschluss von Beförderungsverträgen mit den Fahrgästen beziehen VMG aus der ihnen erteilten personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung (§ 2 Abs. 1 PBefG) oder aus der auf sie übertragenen Betriebsführung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 PBefG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2022.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-26 |
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