In den letzten Jahrzehnten bis zur Regionalisierung Mitte der neunziger Jahre konnte im innerdeutschen lokalen und regionalen Linienbusverkehr nur ein gering ausgeprägter Wettbewerb um Liniengenehmigungen beobachtet werden. Zwar konkurrierten private Unternehmen untereinander teilweise um Liniengenehmigungen, als Konkurrenten öffentlicher Unternehmen traten die privaten Betreiber allerdings kaum auf. Zuletzt wurden die überwiegend als eigenwirtschaftlich gemäß § 13 PBefG eingestuften Liniengenehmigungen nach Antragstellung regelmäßig an den Altbetreiber wiedererteilt, wobei das Auslaufen der Liniengenehmigungen zumeist nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Vielmehr schien die Genehmigungspraxis darauf hinauszulaufen, einen Bewerberüberhang als „unbequeme Ausnahme“ zu betrachten, wie Werner betont.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2007.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-01 |
Seiten 425 - 430
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