Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 24. Oktober 2013 einen Rechtsstreit aus Bayern zur Frage der vorrangigen Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung. In dem strittigen Fall wollte der Aufgabenträger das im öffentlichen Interesse stehende Bedienungsniveau durch die Vergabe eines Verkehrsvertrags absichern. Das Urteil basierte noch auf der Rechtslage vor der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und unter Geltung der „alten“ Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 (im Folgenden VO 1191). Dem Urteil des BVerwG könnte allerdings erhebliche Bedeutung für die Beantwortung aktuell – d. h. seit der Novellierung des PBefG – strittiger Fragen zukommen: Auch das novellierte PBefG kennt das Stufenverhältnis zwischen vorrangigen eigenwirtschaftlichen Verkehren und Verkehren, die auf gemeinwirtschaftlichen Vereinbarungen beruhen. Überdies sind die Gründe für die Versagung der Genehmigung, aus denen die Rechtsprechung das Verbot der Doppelbedienung entwickelt hat, im novellierten PBefG erhalten geblieben. Daher lohnen ein genauerer Blick auf den Rechtsstreit und die Urteilsbegründung ebenso wie die nachfolgenden Überlegungen, welche Konsequenzen das Urteil für die Beurteilung der aktuellen Rechtslage hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2014.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-28 |
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