Busbahnhöfe sind ein zentrales Infrastrukturelement der straßengebundenen Personenbeförderung. In den Begriffen des PBefG nehmen sie die Funktion einer „Haltestelle“ ein und ermöglichen als Fixpunkt einer Linie den Aus- und Zustieg von Fahrgästen. Der seit seiner Liberalisierung stark anwachsende Fernlinienverkehr hat den Stellenwert dieser Infrastruktur nochmals in den Blickpunkt gebracht und Diskussionen zur Zuständigkeit für die Schaffung neuer Haltestellen(kapazitäten) und Rechtsstreitigkeiten zur Lokalisierung von Busbahnhöfen und Nutzungsbedingungen ausgelöst. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem drittgenannten Aspekt und behandelt schwerpunktmäßig die öffentlich-rechtliche Regelung der Nutzung von Busbahnhöfen unter besonderer Beachtung der Gebührenfestlegung und aktueller Rechtsprechung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2018.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-30 |
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