Beim Neubau einer Bahnstrecke ist in der Regel im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine Prognose der zu erwartenden Erschütterungs- und Sekundärschallimmissionen in Gebäuden, die nahe an der geplanten Strecke liegen, erforderlich. Bei unterirdisch geführten Strecken betrifft dies in der Regel alle Gebäude im Abstand von < 30 m (Abstand von Gleismitte zur Gebäudeaußenwand). Bei oberirdisch geführten Strecken sind auch noch Häuser im Abstand bis zu 50 m in die Untersuchungen einzubeziehen, insbesondere bei Vollbahnen mit Güterzugbetrieb sowie in Gegenden mit weichem Untergrund. Für den Nahverkehr reicht auch hier der für den Tunnel angegebene Abstand in den meisten Fällen aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2005.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-01-01 |
Seiten 15 - 21
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: