Im Sinne der behindertengerechten Beziehungen zwischen dem Fahrzeug und der Haltestelle sind diejenigen Bedingungen zu berücksichtigen, die sich direkt auf die Eigenheiten des Fahrzeugs beziehen. Da sich hierbei Straßenbahn und Omnibus wesentlich unterscheiden, sind diese Verkehrsmittel getrennt zu betrachten. Es ist dabei sehr beachtenswert, dass auf dem Fahrzeugmarkt für die Straßenbahn eine Unmenge von Bauarten und Typen angeboten wird, während beim Omnibus Dank der Initiative des VDV eine weitestgehende Vereinheitlichung festzustellen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2008.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-03 |
Seiten 423 - 430
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