Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) findet zu einem nicht unbedeutenden Teil im Rahmen des so genannten kommunalen Querverbundes statt. Diese Form der monetären Unterstützung birgt unter der Geltung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verschiedene Schwierigkeiten, die einer unangepassten Fortführung des Finanzierungsmodells entgegenstehen könnten. Besondere Probleme wirft dabei eine bestimmte in der Praxis vorkommende Ausgestaltung des kommunalen Querverbundes auf: die Querverbundfinanzierung von reinen städtische Konzessionsgesellschaften. Reine Konzessionsgesellschaften sind Unternehmen, die zwar die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung (Konzession) oder zumindest die Betriebsführerschaft halten, den Verkehr aber nicht unmittelbar selbst erbringen (sog. Managementgesellschaften), sondern entgeltlich Auftragsunternehmer mit der direkten Erstellung betrauen. Die Erbringung der Verkehrsleistung wird indes in eigenem Namen verantwortet. Die aus den Entgeltzahlungen an die Auftragsunternehmer resultierenden Verluste von städtischen Konzessionsgesellschaften werden dabei regelmäßig durch Gewinne anderer kommunaler Unternehmungen – etwa des Wasser-, Strom- oder Gasvertriebs – im Querverbund ausgeglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2010.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-28 |
Seiten 463 - 466
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: