Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers… … und ganze Bibliotheken müssen neu geschrieben werden. So jedenfalls muss man den zermürbenden Streit um die VO (EWG) Nr. 1191/69 und deren (Nicht-)Geltung in Deutschland auffassen, der nun unter einer neuen Nummer, nämlich der VO (EG) Nr. 1370/2007 neu be- und geschrieben werden muss. Nach zahlreichen Aufsätzen und Gutachten sowie größeren Werken, die zumindest einen Ausblick auf die Verordnung hatten, liegen nun die ersten Monographien vor. Im hiesigen Beitrag bespricht Felix Berschin die Tübinger Dissertation von Linke, Die Gewährleistung des Daseinsvorsorgeauftrags im öffentlichen Personennahverkehr, (Nomos, Baden-Baden), und den von Kaufmann, Lübbig, Prieß, Pünder und Fehling bearbeiteten Kommentar VO (EG) 1370/2007 im Beck-Verlag. In Teil 2 wird Frank Baddack die Düsseldorfer Dissertation von Fandrey, Direktvergabe von Verkehrsleistungen (banana, Langenfeld) sowie den von Berschin neu bearbeitenden Teil zur VO (EG) Nr. 1370/2007 in dem von Barth/Baumeister/ Berschin/Werner herausgegebenen Handbuch, Recht des ÖPNV (Luchterhand-Verlag) besprechen. Neben einer klassischen Rezension werden auch bewusst die wiedergegebenen Auffassungen kommentiert, um die Einordnung der Arbeiten zu erleichtern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2010.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-05 |
Seiten 257 - 263
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