Festzustellen ist nun, wie die zuvor beleuchteten öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Verpflichtungen zur Anwendung eines Verbundtarifs zueinander im Verhältnis stehen.
Hinsichtlich des Verhältnisses von öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Regelungen lässt sich zunächst ganz grundsätzlich das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung heranziehen. Damit ist heutzutage das Bemühen gemeint, trotz ausufernder Gesetzgebung begriffliche und systematische Unterschiede sowie Wertungsunterschiede zwischen verschiedenen Rechtsgebieten zu vermeiden. Daraus folgt, dass eine Einheit der Rechtsordnung zwar angestrebt wird, es aber nicht immer möglich ist, Widersprüche zu vermeiden – umso weniger, wenn zusätzlich privatrechtliche Vereinbarungen hinzukommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2020.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-06-26 |
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