Verbünde sind in Deutschland vielfach und in den unterschiedlichsten Formen vertreten. Häufig bezieht sich die Zusammenarbeit dabei zumindest auch auf die Anwendung gemeinsamer Tarife sowie eine Einnahmenaufteilung. Zu diesem Zweck bestehen zwischen den Verbundunternehmen vertragliche Regelungen in Form eines Verbund- bzw. Kooperationsvertrages und eines Einnahmenaufteilungsvertrages. Die Anwendung eines bestimmten Tarifs ist auch durch die personenbeförderungsrechtliche Genehmigung vorgegeben. Ein Konflikt entsteht dabei dann, wenn ein Unternehmen Inhaber einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung mit Vorgabe der Anwendung des Verbundtarifs ist, aber keine vertraglichen Vereinbarungen mit den übrigen Verbundunternehmen vorliegen. Wie dieser Konflikt zu lösen ist, soll in diesem Beitrag beleuchtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2020.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-27 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: