Bei der Vergabe von Aufträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stehen den Behörden verschiedene Wege offen. Neben der Durchführung eines regulären wettbewerblichen Vergabeverfahrens haben kommunale Aufgabenträger in ihrer Funktion als zuständige Behörden die Möglichkeit, ihr kommunales Unternehmen nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 und § 108 GWB direkt über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zu beauftragen. Damit kann unter anderem gerade im ländlichen Raum eine ausreichende und für die Bevölkerung bezahlbare Verkehrsbedienung sichergestellt werden, auch soweit ein wirtschaftlich auskömmliches Verkehrsangebot nicht möglich ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2021.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-24 |
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