Die UVS spielen eine zunehmend wichtige Rolle bei der Ausgestaltung zentraler Fragen des österreichischen Rechts des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Entsprechende Problemstellungen treten dabei seit einiger Zeit vermehrt an den Schnittstellen zum Unionsrecht auf. Dieser Befund wird deshalb wohl auch künftig zutreffen, weil sich derzeit Novellierungen des mit dem deutschen PBefG vergleichbaren KflG und des ÖPNRV-G in Vorbereitung befinden, die das unionsrechtliche Sensorium der Mitglieder der UVS auch künftig ansprechen werden. Immerhin sind die Verwaltungssenate Berufungsinstanzen hinsichtlich der Erteilung von Kraftfahrlinienkonzessionen nach KflG sowie verbreitet Überprüfungsinstanzen in vergaberechtlichen Angelegenheiten, also auch bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen. Damit können die UVS – schließlich – auch dazu berufen sein, im Rahmen der Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Eignung eines Unternehmens beihilfenrechtliche Fragen hinsichtlich der Finanzierung von ÖPNV-Leistungen zu beurteilen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2011.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-31 |
Seiten 233 - 235
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