Weltweit steigt die Anzahl der mit dem Leid einer Behinderung lebenden Menschen; so auch in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Schlüssel ihres Wunsches, am öffentlichen Leben teilzunehmen, befindet sich im Maß der ihnen gegebenen Zugänglichkeit: allgegenwärtig, eigenständig und ohne die Inanspruchnahme fremder Hilfe. Die Verantwortung hierfür liegt zu allererst im Handeln der Bundesregierung, jedoch dem nachgeordnet ebenso bei den Ländern und Kommunen. Im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs weisen zwei Spuren den Pfad, in deren Verfolgung dieser Zustand zu erreichen ist. Das sind die bedingungslose Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und die darauf abgestimmte Angleichung des bundesdeutschen Bau- und Verkehrsrechtes einschließlich dessen Ausführung. Der Autor unternimmt in der hier beginnenden Artikelserie den Versuch, die aktuell gegebene Situation zu analysieren und davon abgeleitet den Weg zu einem allseits zufriedenstellenden Ergebnis zu weisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2015.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-25 |
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