„Abstand halten“ – ist noch immer die in Deutschland am weitesten verbreitete Forderung der Aufgabenträger und ebenso der Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs für die Annäherung des Niederflurfahrzeugs an die Haltestelle. Sie wird in dieser Form zwar nicht publik gemacht, soll jedoch primär der Vermeidung von schadbringenden Kollisionen zwischen dem Fahrzeug und den baulichen Anlagen dienen, in deren Folge sich Blech- und Lackschäden am Wagenkasten oder Zerstörungen der Borde einstellen. Dieses Gebot offeriert sich sehr vielseitig und bezieht sich vor allem auf die Wahl der Höhe von Bordkanten, auf die Annäherung des Fahrzeugs an selbige sowie auf die Einstellungen am Fahrzeug selbst. Mit diesem Ansinnen stellt man sich absolut konträr zu den gesetzlichen Anforderungen nach dem Erreichen der vollständigen Barrierefreiheit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2019.08.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-30 |
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