In Umsetzung europarechtlicher Vorgaben aus dem Frühjahr 2014 ist das nationale Vergaberecht durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz und die so genannte Mantelverordnung mit Wirkung zum 18.4.2016 umfassend überarbeitet worden. Ziel der Reform war es, das Vergaberecht einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten und gleichzeitig soziale und ökologische Aspekte im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu stärken. Ob dies gelungen ist, wird sich letztlich erst in der fortgesetzten Anwendung zeigen und kann an dieser Stelle nicht abschließend beantwortet werden. Erste Erfahrungen in der Anwendung der Regelungen zeigen allerdings, dass die Änderungen entgegen vielfältiger Beteuerung des Gesetzgebers und erster Einschätzungen aus der Literatur nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die zukünftigen Vergabeverfahren haben. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über einige wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Rechtsregime geben. Dabei liegt der Fokus auf den rechtlichen Vorgaben, die die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen generell und die Vergabe von Aufträgen über SPNV-Verkehrsleistungen im Besonderen betreffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2016.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-31 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: