Mit dem Gleichstellungsgesetz wird den Behinderten von Staats wegen auch der barrierefreie Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zugesichert. Dass dies trotz bindender Verpflichtung noch nicht in allen Kommunen voll gewährleistet wird, hat vielfältige Ursachen. Oftmals sind fachliche Unsicherheiten der Verkehrsplaner oder falsche Entscheidungen des Betreibers bzw. der zuständigen Tiefbauämter die Ursachen hierfür. Aber auch der Fahrzeugwirtschaft ist eine angemessene Schuld zuzuweisen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2013.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-04 |
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