Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) von 2012 hat unter anderem neue Anforderungen an die Haltestellengestaltung im Stadt- und Nahverkehr präsentiert. Gefordert wird das Gewährleisten einer vollständigen Barrierefreiheit, die es generell bis zum 1.1.2022 zu erreichen gilt. Als entscheidendes Moment präsentiert sich dabei das Verhältnis zwischen dem Auftritt auf der Bordkante der Haltestelle und dem Eintritt am Fahrzeug. Da sich mit dem Bestand an Niederfluromnibussen in absehbarer Zeit keine erkennbaren Veränderungen in der Grundkonfiguration des Fahrzeugparks ergeben werden, müssen die erforderlichen Bedingungen neben der Korrektur von Standorten nahezu ausnahmslos durch die geometrische Gestaltung der Bordsteine erreicht werden. Das setzt, sofern diese Bedingungen nicht bereits geschaffen sind, die bauliche Umgestaltung aller Haltestellen im Sinne dieser neuen Anforderung voraus. Umfang und Abfolge dieser Vorhaben sind nach den Forderungen des Gesetzgebers in den zu präzisierenden Nahverkehrsplänen aufzuzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2014.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-01 |
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