Straßenbahnen gelten allgemein als umweltfreundliches Verkehrsmittel, obwohl auch von ihnen Emissionen ausgehen, die zu erheblichen Belästigungen bei Anliegern führen können. Von den Gleisanlagen werden bei Straßenbahnüberfahrt Schallemissionen erzeugt, die über das Medium Luft zu den Gebäuden übertragen werden. Die so entstehenden Luftschallimmissionen wirken auf die Außenwohnbereiche der Gebäude (Balkon, Terrasse usw.) direkt ein und dringen primär über die Fenster in die Wohnbereiche der Gebäude ein. Für die Luftschallimmissionen hat der Gesetzgeber mit der 16. BImSchV eine Regelung zur Ermittlung und Beurteilung geschaffen. Diese ist im Rahmen von Planungen zu beachten und hat auch eine gewisse Bedeutung für vorhandene Gleisanlagen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2010.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-11 |
Seiten 412 - 416
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: