Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache „Altmark Trans“ hat eine Diskussion über die Rechtsgrundlagen des ÖPNV in Deutschland ausgelöst, die bisher noch nicht zur Ruhe gekommen ist. Die Diskussion dreht sich vor allem um die Finanzierungspraxis der öffentlichen Hand im Bereich des ÖPNV. Von der breiten Öffentlichkeit noch unbemerkt hat sich durch mehrere Konkurrentenklagen und darauf folgende Verwaltungsgerichtsentscheidungen ein weiteres Diskussionsfeld aufgetan – die Genehmigungspraxis staatlicher Behörden im Personenbeförderungsgewerbe. Dieser Beitrag soll den aktuellen Diskussionsstand zu den genehmigungsrechtlichen Anforderungen an eine gewerbliche Betätigung im ÖPNV wiedergeben und anhand eines fiktiven Fallbeispiels einen praktikablen Lösungsansatz für Konkurrentensituationen vermitteln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2006.08.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |
Seiten 315 - 320
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