Die Anwendung des europäischen Beihilferechts auf die Finanzierung des ÖPNV hat in Deutschland in den vergangenen Jahren zu erheblichen Diskussionen in der Fachwelt geführt; nicht zuletzt geht eine maßgebliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf einen deutschen Rechtsstreit zurück, die sogenannte „Altmark Trans“-Entscheidung. Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (nachfolgend „VO 1370“) zum 3.12.2009 könnte der Eindruck entstanden sein, dass es keinen grundsätzlichen Diskussionsbedarf mehr gibt, da mit der Verordnung nun umfassende und weitgehend abschließende Regelungen der zulässigen Finanzierung von Verkehrsleistungen vorliegen. Ein solcher Eindruck trügt, ist doch zum Beispiel die Bewertung der Finanzierung nach § 45a PBefG weiterhin offen oder wurde jüngst die Umstrukturierung der „45a-Mittel“ in Niedersachsen mit beihilferechtlichen Argumenten infrage gestellt. Der vorliegende Artikel gibt deshalb einen aktuellen Überblick über das europäische Verständnis des Beihilfebegriffs, die Systematik der Beihilfekontrolle mit den unterschiedlichen Rollen der Kommission und der nationalen Gerichte, der hier zu treffenden Unterscheidung zwischen neuen und bestehenden Beihilfen, der ggf. möglichen Freistellungen von der Notifizierungspflicht etwa auf Grundlage der VO 1370 sowie eine kurze Beschreibung wichtiger Beihilfeverfahren des deutschen ÖPNV vor und nach Inkrafttreten der VO 1370.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2017.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-02 |
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