In den Jahren 2000 bis 2011 hat die Europäische Kommission insgesamt 986 Entscheidungen über rechtswidrige Beihilfen getroffen. Das waren 23 % der geprüften Beihilfefälle. Das finanzielle Volumen genehmigter Beihilfen (ohne Finanzsektor) belief sich in diesem Zeitraum auf 82,9 Mrd. Euro. Die Personenverkehrsdienste sind ein Mosaikstein im Gesamtbild wirtschaftlicher Betätigung, das die Wettbewerbshüter in Brüssel im Auge haben. Mit Interesse verfolgen Unternehmen sowie Aufgabenträger des Personennahverkehrs die Entscheidungspraxis der Kommission zum verkehrsspezifischen Beihilfenrecht. Denn es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass die erforderliche Unterstützung der Branche durch die öffentliche Hand rechtssicher, transparent nach gleichen Maßstäben und wettbewerbsneutral erfolgt. In den letzten Jahren sind zunehmend Beihilfenprüfverfahren sowie Notifizierungsverfahren im Bereich des Personenverkehrs zu verzeichnen; Entscheidungen zu der am 3. Dezember 2009 in Kraft getretenen VO 1370/07 – die umfassend die (beihilfen-)rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der national zuständigen Behörden zur Finanzierung des Personenverkehrs regelt – gibt es jedoch bislang kaum. Zuletzt veröffentlichte die Kommission Leitlinien zur VO 1370/07, in denen sie ihr Verständnis zur Auslegung der VO darstellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2014.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-01 |
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