Aufgabenträger gemäß den Landesnahverkehrsgesetzen und zugleich zuständige Behörden im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007, die für die Sicherstellung einer angemessenen Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf ihrem Gebiet zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger zuständig sind, stellen regelmäßig Verkehrskonzepte und Nahverkehrspläne auf. Der in zahlreichen Landkreisen bisher fast ausschließlich über den Schülerverkehr eigenwirtschaftlich ausgerichtete ÖPNV soll dabei vielfach verbessert werden, um eine Verkehrsbedienung für alle Bürgerinnen und Bürger herzustellen oder – trotz Schülerrückgang und demografischem Wandel – aufrecht zu erhalten. Regelmäßig erfordert die Umsetzung solcher Konzepte die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach § 8a PBefG i. V. m. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007, um die Verkehrsdienste ökonomisch effektiv und beihilfenrechtskonform sicherzustellen, soweit dies zur ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlich ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2015.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-29 |
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