Bei der Erreichung der Klimaschutzziele spielt die Reduzierung von Emissionen im Verkehrssektor eine wichtige Rolle. Die Clean Vehicles Directive (CVD) fördert dieses Ziel, indem sie insbesondere verbindliche Mindestziele bei der Beschaffung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge definiert. Die Mitgliedstaaten hatten nach Inkrafttreten der Richtlinie am 01.08.2019 zwei Jahre Zeit, die Vorgaben der CVD in nationales Recht umzusetzen.
In Deutschland wurden die Maßnahmen der CVD durch das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) vom 09.06.2021 umgesetzt.
Dieser Aufsatz stellt die inhaltlichen Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG vor und erläutert deren Umsetzung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2022.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-28 |
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