Mit In- Kraft- Treten der Verordnung (EG) 1370/2007 (im Folgenden: VO 1370) am 3. Dezember 2009 werden Anpassungen hinsichtlich der Organisation und Finanzierung des ÖPNV erforderlich. Die VO 1370 sieht insbesondere folgende Mechanismen dafür vor, dass zuständige Behörden die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichen Interesse sichern können, die in einem freien Markt so nicht erbracht werden würden: Neben der Gewährung ausschließlicher Rechte oder einer finanziellen Ausgleichsleistung an die Betreiber eines öffentlichen Dienstes über den Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) können auch allgemeine Vorschriften für den Betrieb öffentlicher Verkehrsdienste festgelegt werden, die für alle Betreiber gelten (Art. 1 und Erwägungsgrund (5) VO 1370).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2010.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-28 |
Seiten 466 - 470
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